Einführung des Postanweisungsverkehrs von Finnland nach Deutschland über Schweden (08.04.2019 23:13)

 

Nach Inkrafttreten des Weltpostvereins-Postanweisungsübereinkommens vom 1. April 1879 war es möglich, einzelvertragliche Regelungen für den Postanweisungsverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins zu treffen. Durch die Verfügung des Reich-Postamts vom 19. Oktober 1895 konnten - vom 1. November 1895 an - gewöhnliche Postanweisungen aus Finnland durch die Vermittlung der schwedischen Post nach Deutschland abgefertigt werden. Die Postanweisungen aus Finnland mussten an das Postamt Malmö 1 gesandt werden. Da diese Postanweisungen in schwedischer Währung ausgefertigt wurden, musste das finnische Postamt zur Portoermittlung den betreffenden Betrag in finnische Währung umrechnen und auf dem Formular vermerken. In Malmö wurde dann als Bearbeitungsgebühr der zu überweisende Betrag um ½ Prozent zu Lasten des Empfängers gekürzt (Beleg 2/2017).